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LV Hamburg: Verbandsarbeit

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Der Altphilologenverband Hamburg: Unsere Aufgaben, unsere Ziele

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in unsere Verbandsarbeit geben; einen "offiziellen" Eindruck kann Ihnen zunächst ein Blick in unsere Satzung liefern:


Satzung des Altphilologenverbandes Hamburg,
Landesverband im Deutschen Altphilologenverband
(DAV)

§ 1 Name, Sitz und Zweck
Der Altphilologenverband Hamburg mit Sitz in Hamburg ist ein Zusammenschluss von Personen, die dafür wirken wollen, die in der lateinischen und griechischen Sprache, Literatur, Geschichte, Philosophie und Kunst liegenden Erziehungs- und Bildungs-möglichkeiten bewusst zu machen, die Kontinuität der europäischen Kulturtradition zu erhalten und den Wert humanistischer Bildung für die Bewältigung heutiger Probleme aufzuzeigen.

§ 2 Besondere Aufgaben
Der Altphilologenverband ist insbesondere ein Fachverband und vertritt als solcher die Interessen der an Schule und Universität im Bereich der Alten Sprachen Tätigen. Er ist als Landesverband Hamburg Mitglied des Deutschen Altphilologenverbandes (DAV), dessen Satzung in ihren allgemeinen Bestimmungen auch für den Landesverband gilt.

§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben.

§ 4 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Kalenderjahr stattfindet, wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer, erteilt dem Vorstand Entlastung und beschließt alle Maßnahmen im Sinne dieser Satzung sowie über Ehrenmitgliedschaften. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder; sie müssen in der Einladung angekündigt sein.

§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus: a)dem Vorsitzenden, b)dem stellvertretenden Vorsitzenden c)dem Schriftführer und Kassenwart. Er wird auf einer Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wahl muss in der Einladung angekündigt sein. Der Vorstand kann sich nötigenfalls bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Kooptierung ergänzen.

§ 6 Vertretung in der Vertreterversammlung des DAV
Vertreter des Landesverbandes in der Vertreterversammlung des DAV-Gesamtverbandes ist der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmter Stellvertreter.

§ 7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 8 Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er wird von der Mitgliederversammlung unter Berücksichtigung der an den DAV-Gesamtverband abzuführenden Beträge festgesetzt.

§ 9 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt a)durch Austrittserklärung b)durch Nichtzahlung des Beitrags. Der Austritt muss schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres bis zum 30. November erklärt sein. Nichtzahlung des Beitrags führt dann zum Ausschluss, wenn ein Mitglied mit der Beitrags-zahlung zwei volle Jahre im Rückstand ist und auf zweimalige schriftliche Zahlungs-aufforderung innerhalb zweier Monate keine Zahlung leistet.

§ 10 Auflösung des Verbandes
Die Auflösung des Altphilologenverbandes Hamburg kann von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das Verbandsvermögen fällt dann dem DAV-Gesamtverband zu.

§ 11 Schlussbestimmungen
Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung der Klassisch-philologischen Gesellschaft und des Altphilologenverbandes, Landesgruppe Hamburg, vom 3.12.1956 außer Kraft. Der amtierende Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 24. Juni 1985

Für den Vorstand der Vorsitzende Dr. Joachim Klowski


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann denken Sie doch einmal über eine Mitgliedschaft im Altphilologenverband nach! Unser online-Beitrittsformular finden Sie gleich
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